Drohnenaufnahmen sind spektakulär und erfreuen sich grosser Beliebtheit. Aber Achtung!
- Drohnen müssen einen Abstand von 5 km zu Flughäfen und Heliports wahren
- Respektieren Sie die Privatsphäre anderer
- Bei Drohnen ab 250g dürfen grundsätzlich keine unbeteiligten Personen überflogen werden
- Drohnen unter 250g dürfen ohne Zertifikat geflogen werden
- Drohnen unter 30 kg dürfen grundsätzlich ohne Bewilligungen geflogen werden, sofern keine Sicherheitszone tangiert wird (siehe Drohnenkarte)
- Es wird eine maximale Flughöhe von 120 m angeordnet
- Bei Drohnen über 500 g benötigen Sie eine Versicherungsdeckung von mind. 1 Mio CHF
Mit diesem Link gelangen Sie zur offiziellen Seite vom BAZL, wo Sie ausführliche Informationen finden: >> LINK <<
Dieser Link führt Sie zur Karte, auf welcher die speziellen Flugzonen vermerkt sind:
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